{"id":529,"date":"2020-07-06T15:55:02","date_gmt":"2020-07-06T15:55:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tsv-holzerode.de\/?p=529"},"modified":"2020-07-13T10:09:13","modified_gmt":"2020-07-13T10:09:13","slug":"aktuelle-lockerungsmassnahmen-zum-sportbetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tsv-holzerode.de\/?p=529","title":{"rendered":"Aktuelle Lockerungsma\u00dfnahmen zum Sportbetrieb"},"content":{"rendered":"<p>04.07.2020 &#8211; Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder m\u00f6glich<br \/>\nQuelle: Pressemitteilung Nieders\u00e4chsisches Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport, 3. Juli 2020 Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder m\u00f6glich \u2013 bis zu 500 Zuschauer erlaubt Pistorius: \u201eWenn Teilnehmende der Trainingsgruppe nachverfolgt werden k\u00f6nnen, k\u00f6nnen wir das verantworten\u201c Die Nieders\u00e4chsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den n\u00e4chsten Tagen erneut <!--more-->ge\u00e4ndert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist f\u00fcr Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung vor. Der Nieders\u00e4chsische Minister f\u00fcr Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: \u201eIn den vergangenen Wochen haben wir Schritt f\u00fcr Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschr\u00e4nkungen gelockert. Nach der \u00d6ffnung der Sportanlagen im Freien folgte die \u00d6ffnung der Sporthallen \u2013 immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienema\u00dfnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vern\u00fcnftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den n\u00e4chsten und gro\u00dfen Schritt Richtung Normalit\u00e4t gehen k\u00f6nnen. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern f\u00fcr ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre R\u00fccksichtnahme.\u201c Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportaus\u00fcbung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienema\u00dfnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zuk\u00fcnftig aber auch die Sportaus\u00fcbung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zul\u00e4ssig sein. Pistorius: \u201eWenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden k\u00f6nnen, k\u00f6nnen wir die Sportaus\u00fcbung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fu\u00dfball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem \u201eechten Gegen\u00fcber\u201c so richtig Spa\u00df und Sinn. Auch die Wassersportler k\u00f6nnen sich freuen, dass in Gruppengr\u00f6\u00dfe wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vern\u00fcnftig und r\u00fccksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.\u201c Dar\u00fcber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Au\u00dferdem m\u00fcssen die G\u00e4ste Sitzpl\u00e4tze einnehmen. Hintergrund: Die Sportaus\u00fcbung auf und in \u00f6ffentlichen und privaten Sportanlagen ist zul\u00e4ssig, wenn 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, 2. ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand geh\u00f6rt, jederzeit eingehalten wird, 3. Hygiene- und Desinfektionsma\u00dfnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportger\u00e4te, durchgef\u00fchrt werden, 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden. K\u00fcnftig ist die Sportaus\u00fcbung auch zul\u00e4ssig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollst\u00e4ndige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportaus\u00fcbung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportaus\u00fcbung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist f\u00fcr die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportaus\u00fcbung aufzubewahren und dem zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Sp\u00e4testens einen Monat nach der Sportaus\u00fcbung sind die Daten der betreffenden Person zu l\u00f6schen. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung im \u00f6ffentlichen Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportaus\u00fcbung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen geh\u00f6rt, einh\u00e4lt. Betr\u00e4gt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>04.07.2020 &#8211; Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder m\u00f6glich Quelle: Pressemitteilung Nieders\u00e4chsisches Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport, 3. 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