{"id":378,"date":"2020-05-20T10:37:25","date_gmt":"2020-05-20T10:37:25","guid":{"rendered":"http:\/\/test.tsv-holzerode.com\/?page_id=378"},"modified":"2020-05-20T10:42:36","modified_gmt":"2020-05-20T10:42:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tsv-holzerode.de\/?page_id=378","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1<br>Name, Sitz, Rechtsform und Farbe<\/strong><br>Der im Jahre 1921 in Holzerode gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurn- und Sportverein<br>Holzerode von 1921 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Holzerode. Die Farben des Vereins sind rot-wei\u00df. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<br>Zweck und Aufgaben des Vereins<\/strong><br>Zweck und Aufgabe des Vereins ist die k\u00f6rperliche, geistige und charakterliche Bildung<br>seiner Mitglieder \u2013 insbesondere der heranwachsenden Jugend \u2013 durch planm\u00e4\u00dfige Pflege<br>und F\u00f6rderung der Leibes\u00fcbungen nach den Grunds\u00e4tzen des Amateursportes.<br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br>Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Im Rahmen der sportlichen Bet\u00e4tigung und Veranstaltungen sollen das Bestreben nach Toleranz, die Kameradschaft und das Gemeinschaftsgef\u00fchl in der Sportgemeinde bei allen Mitgliedern gef\u00f6rdert und gefestigt werden. Der Verein ist politisch, religi\u00f6s und rassisch neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<br>Vereinsverm\u00f6gen und Beitr\u00e4ge<\/strong><br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein erhebt einen monatlichen Beitrag. Die H\u00f6he wird jeweils in der Hauptversammlung nach Bedarf neu festgelegt. Sch\u00fcler, Studenten, Wehrpflichtige, Rentner und Schwerbehinderte (ab einem Behinderungsgrad von 50 %) zahlen einen erm\u00e4\u00dfigten Beitrag, wenn dem Vorstand rechtzeitig am Jahresanfang eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Dieser Beitrag wird ebenfalls jeweils bei der Hauptversammlung nach Bedarf neu festgelegt.<br>Die neueintretenden Mitglieder der Tennisabteilung (MTA) haben neben dem jeweils g\u00fcltigen Mitgliedsbeitrag des TSV einmalig eine Aufnahmegeb\u00fchr zu bezahlen, die ebenfalls wie der Mitgliedsbeitrag in der JHV nach Bedarf festgelegt wird. Bei Austritt aus der Tennisabteilung (TA) oder bei Austritt aus dem Verein besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf R\u00fcckerstattung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<br>Verbandszugeh\u00f6rigkeit<\/strong><br>Der Verein ist Mitglied der zust\u00e4ndigen Landesverb\u00e4nde und seiner Fachverb\u00e4nde bez\u00fcglich der einzelnen Abteilungen. Der Verein erkennt die von den Landesverb\u00e4nden,<br>Nieders\u00e4chsischer Fu\u00dfballverband, Nieders\u00e4chsischer Turnerverband und Nieders\u00e4chsischer Leichtathletikverband sowie der f\u00fcr die Abteilungen des Vereins in Frage kommenden Sportverb\u00e4nden erlassenen Bestimmungen, Satzungen, Ordnungen und Statuten pp. an, leitet in diesem Sinne die Sportabteilungen und erkl\u00e4rt sie in ihrer jeweiligen Fassung f\u00fcr den Verein und seine Mitglieder unmittelbar verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<br>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<br>Mitgliedschaft<\/strong><br>Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Minderj\u00e4hrige<br>bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.<br>Der Verein hat:<br>a) aktive Mitglieder<br>b) passive Mitglieder<br>c) Ehrenmitglieder<br>d) F\u00f6rdernde Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Aktive Mitglieder sind Sportler, die durch faires Verhalten und k\u00f6rperlichen Einsatz in ihren<br>Abteilungen dem Sportinteresse dienen. Als passive Mitglieder k\u00f6nnen Freunde und G\u00f6nner des Sportes aufgenommen werden, die die Interessen und Bestrebungen des Vereines unterst\u00fctzen. Die Ehrenmitgliedschaft k\u00f6nnen Mitglieder erwerben, die sich in besonderem Ma\u00dfe Verdienste um den Verein erworben haben. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der Mitgliederversammlung zu ernennen. Bei der Auswahl f\u00fcr die Ehrenmitgliedschaft ist ein strenger und gerechter Ma\u00dfstab anzulegen.<br>Als f\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen juristische Personen, Handelsgesellschaften, K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts und privaten Rechts sowie Einzelpersonen dem Verein beitreten, ohne dass ihnen Rechte und Pflichten aus dieser Mitgliedschaft erwachsen. Sie zahlen einen einmaligen oder laufenden Beitrag nach Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied kann jeder werden, der im Besitz der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte ist. Die Aufnahme gilt in der Regel als erfolgt, wenn die Satzung anerkannt wird, und die Beitrittserkl\u00e4rung bei einem Vorstandsmitglied oder bei dem zust\u00e4ndigen Spartenleiter abgegeben ist. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung \u00fcber eine Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, eine Begr\u00fcndung f\u00fcr eine Ablehnung zu geben. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung und den Ordnungen des Vereines.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<br>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br>Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung und der Vereinsordnung das Recht, am<br>Vereinsleben teil zu nehmen und die Einrichtungen des Vereines zu benutzen. Volles Stimmrecht haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Wahl des Jugendleiters haben auch die Jugendlichen unter 16 Jahren Stimmrecht.<br>Die Mitglieder sind verpflichtet:<br>a) die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern,<br>b) das Vereinseigentum schonend und f\u00fcrsorglich zu behandeln,<br>c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 a<br>Vereinsstrafen<\/strong><br>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes versto\u00dfen, die sich unsportlich verhalten oder sich in sonstiger Weise Vereins sch\u00e4digend verhalten, k\u00f6nnen vom Vorstand nach Anh\u00f6rung der Abteilung folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<br>a) Verweis,<br>b) Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den<br>Veranstaltungen des Vereins bis max. 6 Monate,<br>c) Androhung einer Geldstrafe,<br>d) Geldstrafe bis max. 100,00 EUR.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor der Strafentscheidung ist dem betroffenen Mitglied durch schriftliche Aufforderung<br>Gelegenheit zu geben, sich binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Die Strafentscheidung ist dem Mitglied durch Einschreibebrief mit R\u00fcckschein oder durch Aush\u00e4ndigung gegen Empfangsbest\u00e4tigung zuzustellen.<br>Dem Betroffenen steht ein Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich binnen zwei Wochen ab Zugang einzulegen. Das Mitglied ist auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Der Vorstand kann dem Widerspruch abhelfen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der Ehrenrat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<br>Organe des Vereines und Zusammensetzung des Vorstandes<br><\/strong>Die Organe des Vereines sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<br>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Laufe eines<br>Gesch\u00e4ftsjahres statt. Sie ist mindestens 8 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung<br>s\u00e4mtlichen Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben. Antr\u00e4ge zur \u00c4nderung der Tagesordnung sind schriftlich zu stellen und m\u00fcssen 4 Tage vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein. In der ordentlichen Mitgliederversammlung ist der Gesch\u00e4fts- und Kassenbericht zu behandeln. Es ist ein Beschluss \u00fcber die Entlastung des Kassenf\u00fchrers und des Gesamtvorstandes herbeizuf\u00fchren. Der Beschluss erfolgt durch m\u00fcndliche Abstimmung.<br>Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/li><li>Vorsitzendem<\/li><li>Vorsitzendem<br>Schriftf\u00fchrer<br>Schatzmeister<br>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2 Vorsitzende, die zur<br>Einzelvertretung berechtigt sind. Im Innenverh\u00e4ltnis soll der 2. Vorsitzende nur bei<br>Verhinderung des 1. Vorsitzenden t\u00e4tig werden. Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem Vorstand, dem Beitragskassierer, dem Jugendwart, dem Sozialwart und den Fachwarten (Spartenleitern) zusammen. Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, bleibt aber bis zur Neuwahl im Amt. Die Neuwahl des Vorstandes erfolgt im Wechsel, und zwar in den geraden Jahren der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister und in den ungeraden Jahren der 1. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer sowie der Sozial- und Jugendwart. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus oder besteht dauernde Verhinderung, so beruft der Vorstand den Ersatzmann f\u00fcr den Rest der Wahlzeit. Die Kassenpr\u00fcfer bestehen aus drei Mitgliedern. Jedes Jahr ist ein neuer Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen, der Dienst\u00e4lteste scheidet nach Ablauf von drei Jahren aus und ist ein Jahr nicht wieder w\u00e4hlbar.<br>Zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften, die den Verein mit nicht mehr als EUR 500,00<br>belasten, ist der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende selbstst\u00e4ndig befugt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Im Innenverh\u00e4ltnis gilt folgendes:<br>Der 2. Vorsitzende wird t\u00e4tig, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.<br>Der Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften, die den Verein mit mehr als EUR 500,00 belasten,<br>bedarf der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Der gesamte Vorstand kann bis zu einem<br>Betrag von EUR 5.000,00 verf\u00fcgen.<br>Bei Rechtsgesch\u00e4ften und Grundst\u00fccksvertr\u00e4gen, die EUR 5.000,00 \u00fcbersteigen, ist die<br>Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<br>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><br>Der Vorstand leitet den Verein ehrenamtlich.<br>Der Vorstand ist das ausf\u00fchrende Organ des Vereines. Er erledigt alle Vereinsaufgaben,<br>soweit sie satzungsgem\u00e4\u00df nicht anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Dem Vorstand<br>obliegt die Leitung des gesamten Sportbetriebes sowie dessen Koordinierung und<br>\u00dcberwachung. Er hat in eigener Verantwortung den Verein zu f\u00fchren, wie es das Wohl und<br>die F\u00f6rderung seiner Mitglieder und des Sports erfordern. Er ist dabei berechtigt und<br>verpflichtet, alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er f\u00fcr die Erreichung dieses Zieles im Rahmen<br>einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Vereinsf\u00fchrung f\u00fcr erforderlich erachtet. \u00dcber jede Vorstandssitzung und Verhandlungen, die das Gesch\u00e4ftsinteresse des Vereines<br>ber\u00fchren, ist ein Protokoll zu f\u00fchren, dessen Inhalt in der n\u00e4chsten Vorstandssitzung zu<br>genehmigen ist. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer und dem 1. Vorsitzenden, bei dessen<br>Verhinderung vom 2. Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Vorstand hat wenigstens alle drei Monate eine Verstandssitzung abzuhalten. Bei den Vorstandssitzungen alle drei Monate hat der Rechnungsf\u00fchrer einen kurzen Bericht \u00fcber die Finanzlage des Vereines zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<br>Mitgliederversammlung<\/strong><br>Die ordnungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, geleitet. Die Wahl des 1. Vorsitzenden leitet ein von der Versammlung hierf\u00fcr gew\u00e4hlter Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br>Jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat bei der Abstimmung eine<br>Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Wahlen zu den Vereinsorganen sind geheim. Liegt nur ein Vorschlag f\u00fcr das jeweilige Amt<br>vor, so kann die Wahl durch offene Abstimmung erfolgen, wenn nicht mindestens \u00bc der<br>erschienenen stimmberechtigten Mitglieder geheime Wahl fordern. Gew\u00e4hlt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist eine weitere Wahl erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von \u00be der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter<br>und Protokollf\u00fchrer, sowie einem stimmberechtigten Mitglied, welches nicht dem Vorstand<br>angeh\u00f6rt, zu unterzeichnen und dessen Inhalt in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu<br>genehmigen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 a<br>Ehrenrat<\/strong><br>Der Ehrenrat besteht aus drei Vereinsmitgliedern. Die zur Wahl stehenden Mitglieder m\u00fcssen dem Verein mindestens 5 Jahre als stimmberechtigte Mitglieder angeh\u00f6ren. Angeh\u00f6rige des erweiterten Vorstandes k\u00f6nnen nicht Mitglieder des Ehrenrates werden. Die Mitglieder des Ehrenrates werden f\u00fcr 5 Jahre gew\u00e4hlt. Der Ehrenrat w\u00e4hlt seinen Vorsitzenden selbst. Der Ehrenrat entscheidet bei Beschwerden und Widerspr\u00fcchen gegen Ausschl\u00fcsse und Vereinsstrafen sowie \u00fcber Satzungsauslegungen.<br>Streitigkeiten zwischen Abteilungen und vereinsbezogene Streitigkeiten zwischen<br>Mitgliedern sind, sofern eine Schlichtung durch den Vorstand gescheitert ist, dem Ehrenrat<br>zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11<br>Sportabteilungen<\/strong><br>An der Spitze jeder Sportabteilung steht der Spartenleiter bzw. Fachwart oder \u00dcbungsleiter. Er leitet den gesamten Sportbetrieb (Wettkampf, Spiel- und Trainingsbetrieb) seiner Sportabteilung und ist f\u00fcr den Ablauf voll verantwortlich. Arbeitseins\u00e4tze der Sportabteilungen oder ein ersatzweise angemessenes Entgelt sind gem\u00e4\u00df Vorstandsbeschluss von den Mitgliedern zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<br>Haftungsausschluss<\/strong><br>Der Verein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des<br>Sportes, bei Benutzung der Anlagen, Einrichtungen und Ger\u00e4te des Vereines oder bei<br>Vereinsveranstaltungen erleiden, wenn oder soweit solche Sch\u00e4den und Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13<br>Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br>Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung von der<br>Mitgliederliste. Der Austritt hat durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und nur zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<br>Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:<br>a) bei schwerem Versto\u00df gegen die Vereinssatzung,<br>b) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und au\u00dferhalb des Vereins,<br>c) bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten<br>d) bei grob unsportlichem Verhalten.<br>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied<br>Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung ist zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.<br>Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zul\u00e4ssig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung beim Vorstand eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. \u00dcber die Beschwerde entscheidet der Ehrenrat. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt nach Abschluss des internen Vereinsverfahrens unber\u00fchrt.<br>Ist ein Mitglied mit seinen Beitragspflichten am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres in<br>Zahlungsr\u00fcckstand und wird der R\u00fcckstand auch nach schriftlicher Mahnung durch den<br>Vorstand nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Absendung der Mahnung in vollem<br>Umfang abgedeckt, kann das betroffenen Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden. In der Mahnung ist das Mitglied auf die Rechtslage hinzuweisen. Die Mahnung ist an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds zu richten. Sie ist mit eingeschriebenem Brief zu versenden. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn sie als unzustellbar zur\u00fcck kommt. Die Streichung von der Mitgliederlist erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Einer Bekanntmachung des Beschlusses gegen\u00fcber dem betroffenen Mitglied bedarf es zu seiner Wirksamkeit nicht. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben.<br>Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung befindlichen,<br>dem Verein geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde an den Vorstand oder Spartenleiter herauszugeben.<br>Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem<br>Vereinsverm\u00f6gen. Andere Anspr\u00fcche gegen den Verein m\u00fcssen binnen sechs Monaten nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begr\u00fcndet werden.<br>Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14<br>Aufl\u00f6sen des Vereins<\/strong><br>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen<br>au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn sie von mindestens \u00be der stimmberechtigten Mitglieder oder dem Vorstand vorgeschlagen wird. Der Antrag bedarf zur Annahme mindestens einer \u00be Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Ist eine geringere Anzahl erschienen, so ist die fr\u00fchestens einen Monat sp\u00e4ter mit der gleichen Tagesordnung einzuberufende Mitgliederversammlung unter allen Umst\u00e4nden mit einfacher Mehrheit beschlussf\u00e4hig. Die Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung erfolgt in geheimer Wahl. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereines an die Gemeinde Eberg\u00f6tzen-Holzerode mit der Auflage zur ausschlie\u00dflichen und unmittelbaren Weiterverwendung im gemeinn\u00fctzigen Sinne f\u00fcr sportliche Zwecke.<br>Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15<br>Inkrafttreten der Satzung<br><\/strong>Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Duderstadt in Kraft. Die Satzung ist am 02.02.2002 in allen Punkten der Mitgliederversammlung vorgelesen worden.<br>Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2002 hat die Sitzung mit vorstehendem Text<br>beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 neugefasst durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. M\u00e4rz 2007<br>\u00a7 7 a eingef\u00fcgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. M\u00e4rz 2007<br>\u00a7 13 Abs. 4 S. 8 ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2008<br>\u00a7 7 a Abs. 2 S. 8 ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2008<br>\u00a7 10 a eingef\u00fcgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2008<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1Name, Sitz, Rechtsform und FarbeDer im Jahre 1921 in Holzerode gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurn- und SportvereinHolzerode von 1921 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Holzerode. 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